Der Muttertag (französisch: Fête des Mères, italienisch: Festa della Mamma) wird in allen Teilen der Schweiz gefeiert, gilt jedoch weder als kirchlicher noch als staatlicher Feiertag. Die Tradition ist noch relativ jung und schwappte erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts aus den USA nach Europa. Der Termin ist der zweite Sonntag im Mai, sodass der Muttertag teilweise mit Pfingsten zusammenfällt.
Vereinte Kräfte von Floristen, Gärtnern und Konditoren sorgten nach und nach für die Durchsetzung des Muttertags in der Schweiz.
Welchen kulturellen Hintergrund hat der Muttertag?
Die ersten Ansätze für eine Art Muttertag sind im antiken Rom und dem dortigen Kybele-Kult zu sehen. Im mittelalterlichen England des 13. Jahrhunderts existierte ebenfalls ein „Mothering Day“. Doch in der heutigen Form geht der Muttertag auf die US-amerikanische Frauenbewegung der 1860er Jahre zurück. Vor allem die Methodistin Anna Marie Jarvis setzte sich für einen eigenen Festtag zugunsten der Frauen ein und erreichte ihr Ziel erstmals im Jahr 1908 in der St. Andrew`s Methodistenkirche in Grafton (West Virginia). Die Muttertagsidee war geboren und das Fest wurde 1909 bereits in 45 US-Bundesstaaten gefeiert, bevor es 1914 zur Anerkennung als nationaler Feiertag in den USA kam. Anna Marie Jarvis war mit dem Ergebnis jedoch nicht zufrieden und wünschte aufgrund der kommerziellen Ausprägung schon bald die Abschaffung.
Der Muttertag in der Schweiz
In der Schweiz gilt neben der Heilsarmee die Unions Chrétiennes de Jeunes Gens de la Suisse romande bzw. CEVI (vergleichbar dem CVJM oder YMCA) als treibende Kraft für die Einführung des Muttertags. Die CEVI forderte bereits zeitgleich mit den USA im Jahr 1914 die Etablierung des Feiertags, die Heilsarmee unterstützte das Vorhaben seit 1917. Erst, nachdem in Deutschland die Floristen und Blumenhändler grosse Erfolge mit dem Muttertag feierten, reagierte auch die Schweizer Wirtschaft. Vereinte Kräfte von Floristen, Gärtnern und Konditoren sorgten nach und nach durch Pressearbeit und Beiträge in Radio und Schaufenstern für eine Durchsetzung, die schweizweit im Jahr 1930 erfolgte.